Novaplus Versand bietet Gastronomie-Berufsmode und Gastronomie-Bedarf wie Tischwäsche zu günstigen Preisen an.
Liefer- und Zahlungsbedingungen
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Allgemeine Geschäftsbedingungen der Novaplus Fachversand GmbH

I. Geltungsbereich

Unser Angebot richtet sich ausschließlich an gewerbliche Abnehmer.Für sämtliche Geschäfte der Novaplus Fachversand GmbH (nachfolgend NOVAPLUS genannt) gelten ausschließlich unsere nachstehenden Verkaufsbedingungen, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart worden ist. Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an und widersprechen ihnen hiermit ausdrücklich. Die vorbehaltlose Ausführung der Lieferung an den Kunden bedeutet keine Anerkennung entgegenstehender oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichenden Geschäftsbedingungen.

Mit erstmaliger Ausführung eines Geschäfts zu den vorliegenden allgemeinen
Verkaufsbedingungen, erkennt der Kunde ihre ausschließliche Wirkung auch für alle 
weiteren Geschäften zwischen dem Kunden und NOVAPLUS an.

 II. Angebot und Vertragsschluss

 Sofern nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist, sind Angebote der NOVAPLUS
 unverbindlich. Angaben in Katalogen, Prospekten, Abbildungen und ähnlichen Unterlagen, 
 sowie auf der Homepage der NOVAPLUS über Gewichte, Maße, Leistungsvermögen, Preise  
 und dergleichen sind nur dann verbindlich, sofern sie in den Unterlagen, bzw. auf der  
  Homepage  als verbindlich bezeichnet sind oder die Verbindlichkeit ausdrücklich vereinbart wird.

  III. Preise

  Soweit nichts anderes vereinbart, gelten die jeweils in den aktuellen Katalogen, Prospekten  
  und im Internet-Shop aufgeführten Preise von NOVAPLUS. Im übrigen gelten die in der 
  Auftragsbestätigung von NOVAPLUS genannten Preise.

Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist nicht in unseren Preisen enthalten. Sie wird in gesetzlicher  
Höhe am Tag der Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen.

Die Preise gelten ab Werk, ausschließlich Verpackung und Versandkosten. Für Versand- und Verpackungskosten berechnen wir eine Kostenpauschale in Höhe von EUR 5,95. Ab einem Bestellwert von EUR 300,- entfällt diese Kostenpauschale. Kosten, die bei einem Versand außerhalb Deutschlands anfallen, werden gesondert in Rechnung gestellt.

Besondere, über die vertragliche Leistung hinausgehende Arbeiten sind nicht in den  Kaufpreisen enthalten und werden gesondert in Rechnung gestellt.

IV. Lieferung

Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt die Lieferung ab dem Lager von NOVAPLUS an die vom Besteller angegebene Lieferadresse. Angaben über die Lieferfrist sind unverbindlich, soweit nicht ausnahmsweise der Liefertermin verbindlich zugesagt wurde.

NOVAPLUS ist jederzeit zu Teilleistungen berechtigt, sofern nicht schriftlich eine einheitliche Leistungsbringung vereinbart worden ist. Nachlieferungen werden ohne Versandkosten berechnet.

Falls NOVAPLUS ohne eigenes Verschulden zur Lieferung der bestellten Ware nicht in der Lage ist, etwa weil ein Lieferant der NOVAPLUS seine vertragliche Verpflichtung gegenüber NOVAPLUS nicht erfüllt, ist NOVAPLUS dem Kunden gegenüber zum Rücktritt berechtigt. In diesem Fall wird der Kunde unverzüglich darüber informiert, dass das bestellte Produkt nicht zur Verfügung steht. Die gesetzlichen Ansprüche des Kunden bleiben unberührt.

V. Zahlung

Die Lieferungen erfolgen bei Neukunden wahlweise per Nachnahme, nach Vorausüberweisung, per Kreditkartenzahlung oder per PayPal. Die Kosten für die Nachnahmegebühr und die Zahlkarte betragen insgesamt EUR 5,60. Stammkunden erhalten die Lieferung auf Wunsch auch gegen Rechnung oder per Bankeinzug, Bonität vorausgesetzt.

Sofern nicht schriftlich anders vereinbart, ist der Kaufpreis innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. Bei Vereinbarung einer abweichenden Zahlungsfrist, beginnt der Lauf der Zahlungsfrist ebenfalls ab dem Datum der Rechnungsstellung.

NOVAPLUS ist berechtigt, Zahlungen eines Kunden zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen. Sind durch dir älteren Kosten bereits Kosten oder Zinsen entstanden, ist NOVAPLUS berechtigt, die Zahlung des Kunden zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptschuld anzurechnen.

Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist der Geldeingang bei NOVAPLUS. Im Fall der Zahlung per Scheck oder Wechsel kommt es auf den Zeitpunkt der vorbehaltlosen Wertstellung an.

Wenn NOVAPLUS Umstände bekannt werden, welche die Kreditwürdigkeit des Kunden in Frage stellt, ist NOVAPLUS berechtigt, die gesamte Restschuld fällig zu stellen. Darüber hinaus ist NOVAPLUS berechtigt, noch ausstehende Lieferungen und Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen.

Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Zurückbehaltungsrechte stehen dem Kunden nur insoweit zu, als der Gegenanspruch des Kunden auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

VI. Rückgaberecht

NOVAPLUS räumt seinen Kunden ein Rückgaberecht für unbenutzte, ungebrauchte Ware innerhalb 14 Tagen ab Lieferdatum ein. Vom Rückgaberecht ausgeschlossen ist bestickte, bedruckte oder auf Kundenwunsch angefertigte Ware, sowie Unterwäsche.

VII. Vertragsverletzung der NOVAPLUS

Haftung

NOVAPLUS haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern sich nicht aus den nachfolgenden Regelungen etwas anderes ergibt.

NOVAPLUS haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Kunde Schadensersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen. Dies gilt auch dann, wenn dieser Anspruch auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.

Im Falle einfacher Fahrlässigkeit ist die Schadensersatzhaftung der NOVAPLUS auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.

Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, das Körpers oder der Gesundheit bleibt berührt; dies gilt auch für die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.

Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt 12 Monate, gerechnet ab Gefahrübergang.

Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz ist – ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs – ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schadensersatzansprüche wegen des Verschuldens bei Vertragsschluss, wegen Verletzung sonstiger Verpflichtungen oder aufgrund deliktischer Ansprüche auf Ersatz von Sachschäden gemäß § 823 BGB.

Soweit unsere Schadensersatzhaftung gegenüber dem Kunden ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch in Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.

VII. Eigentumsvorbehalt

NOVAPLUS behält sich das Eigentum an den gelieferten Gegenständen bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Vertrag vor.

Die Be- oder Verarbeitung der Vorbehaltsware nimmt der Kunde für NOVAPLUS vor, ohne dass NOVAPLUS hieraus Verpflichtungen entstehen. Wir der Gegenstand mit anderen, nicht NOVAPLUS gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwirbt NOVAPLUS das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache (einschließlich USt) zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung.

Wird der Gegenstand mit anderen, NOVAPLUS nicht gehörenden Gegenständen untrennbar vermischt oder vermengt, so erwirbt NOVAPLUS das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes des Liefergegenstandes (einschließlich UST) zu den anderen vermischten oder vermengten Gegenständen zum Zeitpunkt der Vermischung oder Vermengung. Erfolgt die Vermischung oder Vermengung in der Weise, dass die Sache des Kunden als Hauptsache anzusehen ist, so gilt als vereinbart, dass der Kunde uns anteilmäßig Miteigentum überträgt. Der Kunde verwahrt das so entstandene Allein oder – Miteigentum für NOVAPLUS.

Der Kunde tritt NOVAPLUS bereits jetzt sämtliche Forderungen die ihm aus der Weiterveräußerung im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsganges gegen seine Abnehmer oder sonstige Dritte erwachsen, zur Sicherung der Forderung von NOVAPLUS ab. Zur Einziehung dieser abgetretenen Forderung ist der Kunde von NOVAPLUS auch nach der Abtretung ermächtigt. Die Befugnis von NOVAPLUS, diese Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. NOVAPLUS wird die Forderung nicht einziehen, solange der Geschäftspartner der ordnungsgemäßen Erfüllung seiner Verpflichtungen aus dem Vertrag nachkommt.

Pfändung oder sonstige Eingriffe Dritter hat der Kunde NOVAPLUS unverzüglich schriftlich anzuzeigen, damit NOVAPLUS Klage gemäß § 771 ZPO erheben kann. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist NOVAPLUS die durch die Klage gemäß § 771 ZPO entstandenen gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten zu erstatten, haftet der Kunde für den entstandenen Ausfall.

NOVAPLUS behält sich alle Rechte an unentgeltlich erstellten oder gelieferten Pläne oder Zeichnungen oder sonstigen Unterlagen vor. Ohne Zustimmung von NOVAPLUS dürfen diese weder vervielfältigt noch Dritten zugänglich gemacht werden.

VIII. Schlussbestimmungen

Es gilt das recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Geltung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.

Ausschließlicher Gerichtsstand ist der Geschäftssitz der NOVAPLUS. NOVAPLUS ist jedoch berechtigt, den Kunden auch an seinem Geschäfts- bzw. Wohnsitz zu verklagen.

Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist der Geschäftssitz der NOVAPLUS Erfüllungsort.

Sollen Klauseln in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise rechtsunwirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit später verlieren, wird hierdurch die Rechtswirksamkeit der übrigen Klauseln nicht berührt.